Wärmepumpen und Raumklimageräte werden in Zukunft an Bedeutung für das SHK-Handwerk gewinnen. Wer aber Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält - und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt - muss gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV seine Sachkunde nachweisen. Diese Anforderung gilt seit 2009 auch für Inhaber des früheren „kleinen Kältescheins“.
Daher bieten wir zur Erlangung der persönlichen Sachkunde diesen 2-Tages-Lehrgang mit Prüfung und Selbststudium an.
Zielgruppe:
Ingenieure, Meister, Techniker sowie Gesellen mit abgeschlossener Berufsausbildung aus dem SHK-Bereich
Ziele:
Zertifizierung zur „SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen“ gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Abschluss/Zertifikat:
Anerkannter Sachkundenachweis der Sächsischen Beratungs- und Vertriebsgesellschaft mbH gemäß der Kategorie I (ohne Einschränkung) nach ChemKlimaSchutzV nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung
Seminarinhalte:
Rechtliche Grundlagen, Fachphysik, Aufstellung, Inbetriebnahme, Dichtheitskontrollen, Wartung, Instandhaltung, Praxisunterweisungen, Sachkundeprüfung
Referent:
Henry Auerbach, Fachverband SHK Sachsen
Schulungszeit:
jeweils von 8.00 bis ca. 17.00 Uhr
Bitte beachten:
Vor Seminarbeginn erhalten Sie rechtzeitig die Teilnehmerunterlagen zum Selbststudium.
Seminargebühr für Innungsmitglieder:
1.050,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Person
Seminargebühr für Nicht-Innungsmitglieder:
1.550,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Person
(inkl. Prüfungsgebühr, Seminarunterlagen und Verpflegung)
Teilnehmer-Zahl:
max. 16 Personen
Für die Anmeldung übersenden Sie uns bitte das Anmeldeformular.
Bitte senden Sie uns mit der Anmeldung eine Kopie Ihres Meisterbriefes/Gesellenbriefes und einen Nachweis der mindestens 2-jährigen beruflichen Erfahrung im Umgang mit Klima- und Kühlgeräten, Wärmepumpen oder Kälteanlagen (schriftlicher Nachweis durch Arbeitgeber) zu.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie eine Rechnung.
Ort:
Überbetriebliches Ausbildungszentrum der Landesinnung, Untertürkheimer Straße 2, 66117 Saarbrücken
Wir räumen ein Rücktrittsrecht wie folgt ein:
Bei einem Rücktritt bis acht Tage vor Beginn des Seminars wird ein Drittel der Seminargebühren fällig. Wird der Rücktritt nach diesem Zeitpunkt angezeigt oder bleibt der Teilnehmer während des Seminars dem Unterricht fern, werden zwei Drittel der Seminargebühren fällig. Ein Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden.