Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

Termine auf Anfrage

Nach § 5 der Handwerksordnung ist es den Handwerksbetrieben gestattet, Arbeiten aus anderen Gewerken auszuführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot des eigenen Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk gehören auch die hydraulischen, elektrischen und elektronischen Komponenten zu einer Anlage. Nur diejenigen Fach- und Führungskräfte im SHK-Handwerk erhalten die Berechtigung, Arbeiten an elektrischen und elektronischen Komponenten eigenverantwortlich auszuführen, die die Fertigkeiten und Fachkenntnisse hierzu nachweisen können.

Die Landesinnung hat sich schon frühzeitig bemüht, Ihren Fach- und Führungskräften diese Fertigkeiten und Fachkenntnisse zu vermitteln. Zur Durchführung dieser Maßnahmen wurde das dazu erforderliche Fachpersonal und die notwendige Ausstattung an Ausbildungsmitteln in einem eigens eingerichteten Elektro-Unterrichtsraum zur Verfügung gestellt und erheblich erweitert.

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Zeit hat es sich als sinnvoll erwiesen, die bisher in einem Grund- und Aufbaukurs vermittelten Inhalte zu straffen und zu einem Lehrgang zusammenzufassen. Bei erfolgreicher Teilnahme wird das Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ verliehen. Für die Teilnehmer, die aufgrund ihrer Vorkenntnisse ihre praktischen Fertigkeiten vertiefen möchten, bieten wir parallel eintägige Workshops an, die sowohl einzeln als auch im Paket gebucht werden können.

1. Lehrgang
Zeitdauer: 80 Stunden
Voraussetzung: Gesellenprüfung im SHK-Handwerk

Inhalte:

  • Elektrotechnische Grundlagen (12h)
    - Elektrizität
    - Grundlegende Größen und Zusammenhänge
    - Bauelemente
    - Stromkreis, einfache Schaltungen

  • Grundlagen Elektrischer Messtechnik (8h)
    Messen mit Multimeter, Zweipoligem Spannungsprüfer
    - Spannungsmessung
    - Strommessung
    - Widerstandsmessung
    - Leistungsmessung
    - einfache praktische Übungen

  • Wechselstrom und Drehstrom (4h)
    - Grundlagen und Zusammenhänge

  • Sicherheitsbelehrung (8h)
    - Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
    - auf Menschen, Tiere und Sachen
    - Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen und Geräten
    - Sicherheitsregeln
    - Maßnahmen zur Unfallverhütung
    - Grundlagen "Erste Hilfe" bei Elektrounfällen

  • Allgemeine Arbeiten an elektrischen Anlagen (8h)
    - Auswahl und Einsatz von Elektrowerkzeugen
    - Auswahl und Einsatz elektrischer Betriebsmittel
    - Arten von Leitungen, Verlegesysteme
    - Verlegen und Konfektionieren von Leitungen
    - Anschlussarbeiten und Verbindungsstellen

  • Berufsspezifische elektrotechnische Anforderungen,Anlagenteile und Betriebsmittel (8h)
    - Temperaturfühler und andere Sensoren
    - Thermostate und Druckschalter
    - Stellglieder (Mischer, Ventile, Klappen, Stellantriebe)
    - Pumpen (Dreh- und Wechselstrompumpen)
    - Regelgeräte und Schaltfelder

  • Schutzmassnahmen (8h)
    - gegen direktes und bei indirektem Berühren Potenzialausgleich

  • Prüfung der Schutzmassnahmen und Messtechnik (VDE-Messungen) (12h)
    - Anlagenprüfung
    - Geräteprüfung

  • Fach- und Führungsverantwortung (4h)

  • Abschlussprüfung mit Zertifikat (8h)

Teilnahmegebühr pro Person - Innungsmitglieder:
842,00 € zzgl.  MwSt.

Teilnahmegebühr pro Person - Nicht-Innungsmitglieder:
990,00 € zzgl. MwSt.

Max. Teilnehmerzahl:
12 Teilnehmer

Anmeldung:
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Anmeldung senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zurück.
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie eine Rechnung.

Ort der Veranstaltung:
Lehrwerkstatt Saarbrücken,
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Untertürkheimer Straße 2, 66117 Saarbrücken

Rücktrittsrecht:
Den Teilnehmern ist ein Rücktrittsrecht wie folgt eingeräumt:
Bei einem Rücktritt bis acht Tage vor Beginn des Seminars wird ein Drittel der Seminargebühren fällig. Wird der Rücktritt nach diesem Zeitpunkt angezeigt oder bleibt der Teilnehmer während des Seminars dem Unterricht fern, werden zwei Drittel der Seminargebühren fällig. Ein Rücktritt muss schriftlich angezeigt werden.