Unterschiedliche Fristen bei Ölheizungen - Besuch vom Schornsteinfeger

Egal ob Öl, Gas oder Holzpellets – wer heizt bekommt automatisch regelmäßig Besuch vom Schornsteinfeger. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in bestimmten Abständen die Heizungsanlage und Abgaswege überprüft sowie letztere gegebenenfalls gereinigt werden müssen. Wie oft der „Handwerker in Schwarz“ vor der Tür steht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Eine Sicherheitsprüfung, wie sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt ist, wird entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführt. Welcher Zeitraum zutrifft hängt von Technik und verwendeter Heizölsorte ab – das Alter der Anlage spielt keine Rolle. Mit einem Brennwertgerät und einem Tank, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus schwefelarmem Heizöl besteht, genügt eine Prüfung alle zwei Jahre. Als Nachweis für den Tankinhalt dient die Heizölrechnung oder der Lieferschein. Wer noch einen Standard- oder Niedertemperaturkessel betreibt, muss zwei Bedingungen erfüllen, damit der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre zur Sicherheitsprüfung kommt: Die Anlage muss raumluftunabhängig und mit schwefelarmem Heizöl betreiben werden. Trifft nur eines von beiden nicht zu, ist ein jährlicher Check notwendig.

Bei den Abständen zwischen jeder Emissionsmessung, bei der Staub- und Schadstoffausstoß ermittelt werden, ist nur das Alter der Heizungsanlage ausschlaggebend. Ist der Kessel älter als Zwölf Jahre, ist alle zwei Jahre eine Kontrolle erforderlich. Für neuere Anlagen verlängert sich der Turnus auf drei Jahre – unabhängig davon, ob es sich beim Ölkessel um Brennwert-, Standard- oder Niedertemperaturtechnik handelt. Rechtsgrundlage für diese Messung ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Eine absolut einheitliche Frist gibt es hingegen bei der sogenannten Feuerstättenschau, bei welcher der Schornsteinfeger die Heizungsanlage auf etwaige Mängel und Verschleißerscheinungen überprüft. Sie ist alle fünf Jahre fällig und dient vor allem dem Brandschutz.