Neues Informationsangebot für Fachbetriebe - Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten

Die abschließende Verabschiedung des Hochwasserschutzgesetzes II im Januar 2018 hat auch bedeutende Änderungen für die Besitzer von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten mit sich gebracht, die somit auch
die Fachbetriebe neu fordert.


Die Regelungen haben das Ziel, den Bürger im Hochwasserfall vor Schäden durch auslaufendes Heizöl zu schützen. Hierzu erfolgte zum einen das Verbot der Errichtung von Neuanlagen in Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten. Zum anderen müssen Bestandsanlagen innerhalb bestimmter Fristen (im Überschwemmungsgebiet bis 2023, in den Risikogebieten der Hochwassergefahrenkarten bis 2033) hochwassersicher umgerüstet werden.


Im Rahmen eines Ende 2018 durchgeführten Erfahrungsaustausches mit Fachbetrieben, Mineralölhandel und Behörden bei der Landesinnung Sanitär-, Heizung und Klima wurde das Bedürfnis der Fachbetriebe geäußert, die Lage in einem hochwassergefährdeten Gebiet schnell und unkompliziert erkennen zu können.


Um hier zu unterstützen hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) nun die Möglichkeit der schnellen Abfrage geschaffen, die zeigt, ob eine bestehende oder geplante Heizölverbraucheranlage in einem Gebiet mit besonderem Risiko liegt.


Auf der Internetseite https://www.saarland.de/39177.htm (Hinweise zum Betrieb von  Heizölverbraucheranlagen) können über Links zwei Anwendungen („Hochwasser“- bzw. „Wasserschutzgebiet“) aufgerufen werden. Sie  bieten nun die Möglichkeit durch eine einfache Adressabfrage die Lage in einem Wasserschutzgebiet  bzw. Gebiet mit Hochwasserrisiko zu überprüfen. Eine App für mobile Endgeräte ist derzeit ebenfalls in der Entwicklung und wird folgen.