Laut EnVKG (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz) ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ab dem Jahr 2017 verpflichtet, die Label auf noch nicht etikettierten Heizungsanlagen dieser Baujahre anzubringen.
Ab dem 1. Januar 2017 kommen weitere Baualtersstufen hinzu. So ist in diesem Jahr die Etikettierung von Heizgeräten bis einschließlich Baujahr 1991 möglich, von denen im Markt eine hohe Zahl vorhanden ist.
Weitere Informationen rund um das Thema "Altanlagenlabel" sowie weiterführende Internetlinks finden Sie auch im Internet unter Informationen / wichtige Mitteilungen / Technik Heizung.