Label für Heizungsaltanlagen: ab 2017 Etikettierung bis Baujahr 1991

Bis 31. Dezember 2016 mussten Heizkessel der Baujahre bis 1986 gelabelt werden.

Laut EnVKG (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz) ist der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ab dem Jahr 2017 verpflichtet, die Label auf noch nicht etikettierten Heizungsanlagen dieser Baujahre anzubringen.

Ab dem 1. Januar 2017 kommen weitere Baualtersstufen hinzu. So ist in diesem Jahr die Etikettierung von Heizgeräten bis einschließlich Baujahr 1991 möglich, von denen im Markt eine hohe Zahl vorhanden ist.

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