Kein Bestandsschutz für nasse Feuerlöschanlagen

In der aktuellen Norm DIN 1988-600 werden aus hygienischer Sicht die nachstehenden Vorgaben benannt:

Feuerlösch- und Brandschutzanlagen kommen während ihrer Lebensdauer nur im Brandfall zum Einsatz. Sind sie mit Wasser gefüllt und nicht durchflossen, besteht die Gefahr, dass das Wasser so lange in den Anlagen verbleibt, dass es hygienisch bedenklich wird.

Sind solche Anlagen ohne geeignete Übergabestellten mit der Trinkwasserversorgungsanlage verbunden, stellen sie eine Gefahr für das Trinkwasser dar. Bei Planung, Bau und Betrieb von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen im Anschluss an Trinkwasserinstallationen muss daher darauf geachtet werden, dass das Löschwasser an der Übergabestelle (siehe Tabelle) mit Sicherheit von der Trinkwasserversorgungsanlage ferngehalten wird und die Anschlussleitung zur Übergabestelle ausreichend mit Trinkwasser durchströmt wird.

Feuerlöschanlagen in Verbindung mit Trinkwasseranlagen im Bestand
Werden die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkW 2001) nicht erfüllt, besteht kein Bestandsschutz für die Trinkwasser-Installation, die in Verbindung mit einer Feuerlöschanlage steht.

Bei Erweiterung, Sanierung und Instandsetzung bestehender Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen nicht nur die trinkwasserhygienischen Belange der TrinkwV 2001, sondern auch die brandschutztechnischen Belange der Bauauflagen erfüllt werden.

Die Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung sind bei Neuinstallationen und bei bestehenden Anlagen unbedingt einzuhalten.

Tabelle - Zuordnungstabelle für zulässige Anschlussarten an der Übergabestelle

 

Anlagentyp
Übergabestelle zur Trinkwasserinstallation

Löschwasseranlagen „nass“ mit Wandhydrant Typ F, Typ S nach DIN 14462

Löschwassernalagen „nass-trocken“ mit Wandhydrant Typ F, Typ S nach DIN 14462

Freier Auslauf Typ AA, AB, AD DIN EN 1717

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Füll- und Entleerungsstation nach DIN 14463-1

Vorgaben werden nicht erfüllt

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