Verbraucherschlichtung / Informationspflichten

Seit April 2016 gilt in Deutschland das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Verbraucher können jetzt bei allen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Darüber hinaus schafft das Gesetz für Unternehmer einige Informationspflichten, die ab dem 1. Februar 2017 zu beachten sind.

Im Mitgliederbereich finden Sie unser Info-Blatt zu den Informationspflichten, den Leitfaden für Unternehmen zur Verbraucherschlichtung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-schutz (BMJV) und ein Merkblatt des BMJV zu den Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mit graphischen Darstellungen.