Höhere CO2-Bepreisung ab 1. Januar 2021 beschlossen

Im Zuge der Behandlung im Bundesrat wird ab 2021 eine höhere Bepreisung für CO2 für Heizöl und Erdgas zur Wärmeerzeugung in Gebäuden eingeführt. Die Bundesregierung hat die geänderte CO2-Bepreisung im Rahmen einer Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz am 20. Mai 2020 beschlossen.


Ab 1. Januar 2021 wird ein Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 erhoben, statt wie bisher geplant 10 Euro. Der Preis wird dann schrittweise bis 2025 auf 55 Euro steigen. Bisher war für 2025 ein Preis von 35 Euro vorgesehen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro gelten.


In der nachfolgenden Tabelle sind die entsprechenden Mehrkosten für Heizöl und Erdgas auf Basis eines Umrechnungsfaktors von

➢ 3,19 kg CO2 pro Liter Heizöl EL
➢ 2,5 kg CO2 pro m3 Erdgas

aufgeführt.