Neue Förderrichtlinie erneuerbare Heizungssysteme ab 01.01.2020


Wie von der Politik angekündigt, wurden die neuen Förderrichlinien zum Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten (diese finden Sie im Mitgliederbereich -> Informationen / Wichtige Mitteilungen -> Förderprogramme). Dies sind:

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (BAFA-Förderung)

- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG). Detailanforderungen sind in der Energetische Sanierungsmaßnahmen Verordnung (ESanMV) geregelt.