Wie von der Politik angekündigt, wurden die neuen Förderrichlinien zum Jahreswechsel im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind zum 01.01.2020 in Kraft getreten (diese finden Sie im Mitgliederbereich -> Informationen / Wichtige Mitteilungen -> Förderprogramme). Dies sind:
- Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (BAFA-Förderung)
- Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG). Detailanforderungen sind in der Energetische Sanierungsmaßnahmen Verordnung (ESanMV) geregelt.