Erstschulung zur Fachbetriebsanerkennung gem. Definition des Wasserhaushaltsgesetzes

Termine auf Anfrage

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde bereits am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt Nr. 22 veröffentlicht. Die Verordnung trat am 1. August 2017 in Kraft.

Damit gilt ab diesem Termin auch im Saarland die Fachbetriebspflicht für Arbeiten an Ölanlagen ab einem Lagervolumen von 1.000 Litern bei oberirdischen Anlagen. Die Fachbetriebe müssen einer anerkannten Überwachungsorganisation angehören und sich einer regelmäßigen Überwachung unterziehen.

Für die Betriebe, die ggf. die Fachbetriebseigenschaft zum ersten Mal erwerben wollen, bieten wir eine "Erstbetriebsschulung" an.

Wichtig:
Die betrieblich verantwortliche Person muss nach der neuen Verordnung gem. § 62 Abs. 2 entweder über eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder ein ingenieurwissenschaftliches Studium in einer für die Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung verfügen.

Eine Mitgliedschaft in einer SHK Überwachungsgemeinschaft setzt die Teilnahme an der Erstbetriebsschulung mit einer schriftlichen Prüfung voraus.

Referent:
Arno Meyer
Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Schulungszeit:
9:00 bis ca. 17:30 Uhr

Teilnahmegebühr pro Person für Innungsmitglieder:
195,00 € zzgl. MwSt.

Teilnahmegebühr pro Person für Nicht-Innungsmitglieder:
295,00 € zzgl. MwSt.

In den Teilnahmegebühren sind Tagungsgetränke, Mittagessen und eine Teilnahmebescheinigung enthalten.

Max. Teilnehmer-Zahl:
15 Teilnehmer

Anmeldung:
Für die Anmeldung senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zurück.

Ort der Veranstaltung:
Lehrwerkstatt Saarbrücken,
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Untertürkheimer Straße 2, 66117 Saarbrücken