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Aktuelles

Ihr Pflicht für den Wasserschutz

 

Herausgeber: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

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im SHK-Ausbildungszentraum in Saarbrücken

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Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG und Heizungsoptimierungspflicht nach EnSimiMaV bzw. GEG

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Veranstaltungen

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Landesinnung Saarland Sanitär-, Heizungs- und Klempnertechnik

Wir vertreten die gewerblichen und politischen Interessen des `SHK-Handwerks und sind Ansprechpartner für unsere Mitglieder in betrieblichen Belangen.

Beraten in allen Fragen

Neben der fachlichen Beratung bieten wir allen Mitgliedern Rechtsberatung und die Vertretung bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren.