Inspektion von Heizungsanlagen - Der Heizungs-Check

Preiserhöhungen bei den fossilen Brennstoffen haben die Verbraucher aufgeschreckt. Die Folge: energiesparende Maßnahmen haben Hochkonjunktur. Hinzu kommen Anforderungen zum Energiesparen von der EU, Bund und Land.

In der EU Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) wird gefordert, dass Heizkessel und die gesamte Heizungsanlage einmalig zu inspizieren sind. Wie dies umzusetzen ist, wird in der europäische Norm EN 15378 aufgeführt.

Darüber hinaus fordern alle Förderprogramme von Bund und Land die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs und die KfW ab April 2010 macht die Durchführung einer Ist-Analyse, also eines Heizungs-Checks, zur Vorbedingung um staatliche Fördergelder zu erhalten.

Mit dem Heizungs-Check und seinen normierten, neutralen Verfahren nach DIN EN 15378 ist es möglich, die Schwachstellen einer Heizungsanlage genau unter die Lupe zu nehmen. Also vom Heizkessel über die Rohrleitungen bis hin zum einzelnen Heizkörper.

Voraussetzung zur Durchführung des Heizungs-Checks und Nutzung der verschiedenen Fördermöglichkeiten ist die Teilnahme des Fachbetriebes an einer speziellen Schulungsmaßnahme. Autorisierte Betriebe sind unter "Heizungscheck" gelistet.