Befristung von Arbeitsverträgen

Kommentar zum Artikel "Einmal und nie wieder" im Deutschen Handwerksblatt vom Donnerstag, 12. Juli 2018, Ausgabe Nr. 13/14

Das Deutsche Handwerksblatt hat in seiner letzten Ausgabe einen Artikel zum neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2018, Az.: 1 BvL7/2014, 1 BvR1375/2014 veröffentlicht. Titel des Artikels lautete "Einmal und Nie wieder - Chefs dürfen Arbeitsverträge nur noch einmal ohne Sachgrund befristen […]".

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