Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien wie z.B. Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Damit wird das Verfahren zweistufig (1. Antragstellung, 2. Durchführung der Maßnahme und Versand der Verwendungsnachweisunterlagen). Bislang kann die Antragstellung nach Errichtung der zu fördernden Anlage erfolgen (einstufiges Verfahren).
Um nun eine problemlose Umstellung des Antragsverfahrens zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ergänzend zu der bekannten Übergangsregelung eine besondere Regelung geschaffen.
Übergangsregelung für Anlagen bzw. Optimierungsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen bzw. die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt wurden:
Bis zum 30. September 2018 können Anträge für die Förderung von Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen wurden, bzw. von Optimierungsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt wurden, auch noch nach der Inbetriebnahme bzw. der Maßnahmendurchführung gestellt werden, wenn der Antrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bzw. dem Abschluss der Optimierungsmaßnahmen beim BAFA eingeht.
Besondere Regelung für Anlagen bzw. Optimierungsmaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen bzw. die bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt werden sollen, die dann aber erst in 2018 in Betrieb genommen bzw. durchgeführt werden konnten:
Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018 von Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde mit dem Ziel der Inbetriebnahme in 2017, gilt eine besondere Regelung.
Mit einer Erklärung kann der Antragsteller belegen, dass die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht eingehalten werden konnte. Mithilfe dieses Belegs kann er dokumentieren, dass sich der Antrag ohne sein Verschulden verzögert hat und so eine spätere Ablehnung des Förderantrags aus diesem Grund vermeiden.
Das entsprechende Formular für die Erklärung des Antragstellers wird auf der Webseite des BAFA bereitgestellt.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des BAFA.