Änderung im MAP-Antragsverfahren, BAFA-Teil

Alle Anträge für die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien (MAP, BAFA-Teil) jetzt vor Auftragsvergabe stellen!

Für Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände gilt:

  • Für Anlagen, die ab dem 01.01.2018 in Betrieb gehen, muss der Antrag bereits vor der Auftragsvergabe an den Installateur beim BAFA eingereicht werden. Erst nach Eingangsbestätigung darf mit den Maßnahmen begonnen werden (zweistufiges Verfahren). Nur Planungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung erbracht werden.
  • Für Anlagen, die bis zum 31.12.2017 in Betrieb gehen, gilt weiterhin, dass der Antrag innerhalb von neun Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden muss (einstufiges Verfahren).
  • Für Anlagen, die im Jahr 2018 in Betrieb gehen, für die 2017 bereits der Auftrag erteilt wurde, gilt eine besondere Regelung.

Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an das BAFA, Tel. 06196 / 908-1625