Fahrpersonalrecht - Merkblatt zu Lenk- und Ruhezeiten

Wir haben Hinweise erhalten, dass verstärkt Kontrollen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten erfolgen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auf unser ZVSHK-Merkblatt „Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer“ hinweisen, das wir hinsichtlich der hinterlegten Links aktualisiert haben. Außerdem haben wir noch einmal klargestellt, dass der in der Handwerkerregelung zugrunde gelegte 100 Kilometer Umkreis Luftlinie innerhalb dieses 100 Kilometer Radius meint und nicht Straßenkilometer. Ausgegangen wird dabei gemäß des zugrunde zu legenden Leitfadens des Bundes und der Länder zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr von der jeweiligen Gemeindegrenze des Fahrzeug-Standortes.

Klarer formuliert haben wir zudem, dass im Bereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen Tageskontrollblätter nur geführt werden dürfen, wenn kein digitales Kontrollgerät im Fahrzeug vorhanden ist.

Das entsprechend aktualisierte Merkblatt finden Sie im Mitgliederbereich unter Informationen / Wichtige Mitteilungen -> Recht allgemein.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.