Kundeninformation: Unterschied Gewährleistung - Garantie

Die allermeisten "Mängelrügen" von Kunden entbehren jeglicher Grundlage. Das zeigt sich immer wieder im Erfahrungsaustausch mit SHK-Betriebsinhabern.

Kunden reden dabei gern von "Garantien" (man habe 5 Jahre Garantie). Kunden aber erst im Reklamationsfall über die feinsinnigen und nicht ganz leicht verständlichen Unterschiede der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) mit den dortigen Untiefen (zwei oder fünf Jahre) und irgendwelchen Garantien von Herstellern aufklären zu wollen, führt häufig zu ungläubigem Staunen und letztlich zur Verstimmung des Kunden.

Hier hilft nur frühzeitige Aufklärung. Am besten dann, wenn die Welt auf Kundensicht noch in Ordnung ist, z.B. nach erfolgter Abnahme oder auch mit Übersendung der Schlussrechnung für den erfolgreich durchgeführten Auftrag.

Die Landesinnung SHK stellt eine solche Kundeninformation zum Thema "Gewährleistung" als Download für Innungsmitglieder zur Verfügung. am Ende der gut verständlichen Information für den Endkunden kann und sollte der individuelle Firmenname als Stempel o.ä. eingefügt werden. dies bestätigt die umfassende Fachkompetenz des SHK-Innungsbetriebs.

Wie man gegenüber Kunden im Reklamationsfall professionell reagieren kann und sich gleichzeitig im Falle einer unberechtigten Mängelrüge des Kunden seinen Werklohnanspruch für diesen (dann: Reparaturauftrag) sichert, können Sie aus dem ebenfalls hinterlegten Merkblatt samt Musterschreiben ersehen.

Sie finden die Merkblätter im Mitgliederbereich unter Informationen / Wichtige Mitteilungen ->Arbeitshilfen.