Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG

Das BMF hat mit Schreiben vom 31. März 2020 im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, die amtlichem Muster für die Bescheinigung des Fachunternehmens gemäß § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG sowie für Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung veröffentlicht.
Danach sind für die Bescheinigung nach § 35c Absatz 1 Satz 7 EStG die amtlich vorgeschriebenen Muster I und II zu verwenden. Vom Inhalt, Aufbau und von der Reihenfolge der Angaben darf nicht abgewichen werden.

Das Anschreiben des ZDH, das Schreiben des BMF sowie die Formulare zum Ausfüllen finden Sie im Mitgliederbereich -> Informationen / Wichtige Mitteilungen -> Richtlinien/Verordnungen.