Leitfaden für SHK-Betriebe im Umgang mit der Corona-Krise

Um das Coronavirus in Deutschland einzudämmen, haben die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart (Stand: 16. März 2020). Betroffen sind z.B. Teile des Einzelhandels und viele Freizeiteinrichtungen. Für andere Bereiche gelten z.T. besondere Regelungen und Beschränkungen. In diesen Leitlinien wird geregelt, dass Dienstleister und Handwerker ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

Dabei sollten jedoch die nachfolgend genannten Hinweise zum Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern berücksichtigt werden. Sofern Handwerksbetriebe ein Einzelhandelsgeschäft oder eine (Bad-/Technik-) Ausstellung betreiben, sollten ebenfalls die betreffenden Hinweise in dem vorliegenden Dokument beachtet werden.

Den aktuellen Leitfaden finden Sie im Mitgliederbereich -> Informationen/Wichtige Mitteilungen -> Corona-Virus