Musterformulierungen zum Corona-Virus im Baurecht

Aufgrund vermehrter Nachfragen, wie mit Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung infolge
des Corona-Virus umzugehen ist, haben wir Musterformulierungen entworfen zur Behinderungsanzeige
in laufenden Vertragsbeziehungen und eine Klausel zur Aufnahme in jetzt zu
schließende Verträge.

Bei der Behinderungsanzeige haben wir unterschieden in BGB-Vertrag und VOB-Vertrag.
Beim VOB-Vertrag besteht eine Regelung in § 6 VOB/B, auf die die Musterformulierung zugeschnitten
ist. Im BGB-Vertrag fehlt eine gesetzliche Regelung. Hier ist nach hiesiger Einschätzung
auf § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) und einen daraus folgenden Anspruch
auf Vertragsanpassung abzustellen. Daher sieht diese Musterformulierung vor, dass man sich
auf einen neuen Ausführungstermin verständigt.


Die Musterklausel für neu abzuschließende Verträge orientiert sich fast wortlautgetreu an
§ 6 Abs. 1 - 4 VOB/B, die nach hiesiger Kenntnis auch individualvertraglich AGB-rechtskonform
vereinbart werden können.

Die Muster finden Sie im Mitgliederbereich -> Informationen/Wichtige Mitteilungen -> Corona-Virus