KfW-Zuschussprogramm zur Barrierereduzierung (455-B) wurde aufgestockt

Referat Betriebswirtschaft 02/2020

das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für dieses Jahr auf 100 Millionen Euro erhöht. Bislang standen dafür 75 Millionen Euro bereit. Die Zuschüsse können ab sofort bei der KfW beantragt werden.

Es werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden gefördert, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden.

Seit 2009 wurden knapp 410.000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 3,85 Milliarden Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2019 waren es 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 400 Millionen Euro.
Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen u.a. der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfWZuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder
über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.