Heizöllagerung

Saarland fördert Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

Durch die Regelung im Hochwasserschutzgesetz II müssen Heizöltanks in Überschwemmungs- und Risikogebieten innerhalb bestimmter Fristen hochwassersicher nachgerüstet werden. Diese Thematik wurde im vergangenen Jahr in den betroffenen Regionen im Rahmen der IWO-Veranstaltungsreihe „Erfahrungsaustausch Heizöllagerung“ diskutiert, unter anderem auch in Saarbrücken. Das saarländische Umweltministerium hatte hieraus die Anregung mitgenommen, diese Ma0nahmen finanziell zu unterstützen. Im Rahmen des diesjährigen Erfahrungsaustauschs in Saarbrücke stellte das Ministerium nun eine entsprechende Förderrichtlinie vor. Das Saarland fördert danach die hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltankanlagen in den beiden Haushaltsjahren 2019 und 2020 mit jeweils 500.000 €. Ausgezahlt werden an die Antragsteller Festbeträge von 500 €, wenn sich die Kosten auf 500 bis 1.000 € belaufen, sowie 1.000 €, wenn die Nachrüstung mehr als 1.000 € kostet. Förderrichtlinie und Antragsformular für Heizöltanks unter www.saarland.de/246712.htm