Aktuelles
< Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer: Aktualisierung des ZVSHK-Merkblattes
Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto ab 1. Januar 2015 in Kraft. Das Gesetzt enthält besondere Aufzeichnungspflichten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Mitgliederbereich unter Recht allgemein.